Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cornelia Grix – Stand 1.1.2023

  1. Anbieter
    Diese AGBs gelten für die Veranstaltungsangebote von Cornelia Grix.
    Für Veranstaltungen von Kooperationspartnern gelten gegebenenfalls deren AGB.
  2. Anmeldung und Vertrag
    (1) Anmeldungen können per E-Mail oder über die Homepage erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung.
    (2) Eine Eingangsbestätigung ist keine verbindliche Zusage. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung zustande. Anmeldebestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich des Erreichens der Mindeststeilnehmerzahl.
  3. Mindestteilnehmerzahl
    (1) Soweit ein Kurs eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt, findet eine Veranstaltung nicht statt, soweit diese nicht erreicht wird. Die Teilnehmenden werden hiervon rechtzeitig per e-Mail oder
    Telefon informiert.
    (2) Soweit die Teilnehmenden einverstanden sind, kann ein Kurs bei Unterbelegung dennoch gegen Entgeltaufschlag oder – sofern sachlich möglich – mit verkürzter Kursdauer durchgeführt werden.
  4. Veranstaltungsinhalte
    Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen sind in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben. Cornelia Grix behält sich vor, einzelne Inhalte aus fachlichen Gründen abzuändern, soweit der Kern der Veranstaltung nicht berührt wird.
  5. Zahlung
    (1) Zahlungen erfolgen in der Regel per Vorkasse und in bestimmten Fällen bar bei Kursbeginn. Kartenzahlung ist vor Ort nicht möglich.
    (3) Ein Nichterscheinen von Teilnehmenden entbindet diese nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei kurzfristiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, vor Zulassung zur Veranstaltung einen Zahlungsnachweis (z.B. Überweisungsbeleg) zu verlangen.
  6. Stornierung/Rücktritt
    (1) Hinweis: Es besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht (§ 312g II Nr. 9 BGB).
    (2) Die Teilnehmenden können unter den nachfolgend genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
    Bei Rücktritt bis 10 Wochen vor Kursbeginn erheben wir bei Fortbildungen und Seminaren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr.
    Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn fallen 50% der Kursgebühr an.
    Bei einem Rücktritt bis maximal 2 Wochen vor Kursbeginn sind 70% der Kursgebühr zu entrichten. Bei späterem Rücktritt ist die Kursgebühr voll zu bezahlen.
    (3) Die Teilnehmenden können eine Ersatzperson stellen, der an ihrer statt an der Veranstaltung teilnimmt. Diese treten in den Vertrag ein, soweit keine Gründe in der Person der Ersatzteilnehmenden dagegen sprechen. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, fallen 20 Euro Bearbeitungsgebühr an.
    (4) Eine Abmeldung muss per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
    (5) Ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
  7. Ausfall der Veranstaltung
    (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer bestimmten Veranstaltungsleitung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltungsleitung namentlich angekündigt wurde.
    (2) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Veranstaltungsleitung oder bei Exkursionen schlechte Wetterbedingungen) einen Termin kurzfristig absagen oder verlegen. Den Teilnehmenden steht in diesem Fall das Recht zu, an einem Ersatztermin teilzunehmen. Alternativ können sie vom Vertrag zurücktreten und das Tagungsentgelt erstattet erhalten.
    (3) Soweit bei einer Veranstaltungsreihe einzelne Termine ausfallen, steht den Teilnehmenden, wenn keine Ersatztermine angeboten werden oder sie an diesen nicht teilnehmen können, eine anteilige Erstattung des Entgelts zu.
    (4) Außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens steht den Teilnehmenden keinerlei Schadensersatz wegen des Ausfalls einer Veranstaltung zu.
  8. Urheberrecht
    (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.
    (2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters insbesondere nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der
    Zugangsdaten ebenso untersagt.
  9. Kündigung
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere eines Vertrages über eine mehrtätige Veranstaltung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  10. Hausordnung
    Die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte ist einzuhalten. In allen Gebäuden besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
  11. Online-Zugang
    Sofern die Teilnehmenden für den Zugriff auf Lehrmaterial ein Passwort erhalten, haben sie dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte den Nutzern und Nutzerinnen das Passwort abhanden kommen oder ihnen ein Missbrauch ihres Zugangs bekannt werden, haben sie den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Ihnen wird dann ein neuer Zugang zugewiesen.
  12. Teilnahmebestätigung
    Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgter Teilnahme auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung. Dies gilt nicht, soweit dies den Umständen nach unangemessen ist (z.B. bei Einzelvorträgen oder Exkursionen). Soweit ein Zertifikat Teil des Angebots ist, wird dieses gemäß der Anforderungen des
    Kurses (Anwesenheitsnachweis, ggf. Abschlussprüfung) ausgegeben.
  13. Haftung
    (1) Eltern haften für ihre Kinder. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern nicht mit diesen zusammen an den Veranstaltungen teilnehmen.
    (2) Auf Garderobe und Gepäck haben die Teilnehmenden selbst zu achten.
    (3) Sport, Tanz, Bewegung sowie andere körperliche Aktivität betreffende Veranstaltungen setzen eine entsprechende Gesundheit der Teilnehmenden voraus. Soweit die Teilnehmenden gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen, haben sie sich vor der Anmeldung nach den Möglichkeiten und Risiken einer Teilnahme zu erkundigen. Sie haben die Veranstaltungsleitung ggf. nochmals darauf hinzuweisen. Eine Teilnahme geschieht stets auf eigene Gefahr.
    (4) Bei Exkursionen haben die Teilnehmenden umstände- und wettermäßig angemessene Kleidung zu tragen. Dies gilt auch bei Veranstaltungen, bei denen ein kurzfristiges Verlassen des Einrichtungsgeländes zu Schulungszwecken angekündigt ist.
    (5) An- und Abreise obliegen den Teilnehmenden in eigener Verantwortung.
  14. Datenschutz
    (1) Die Daten der Teilnehmenden werden vom Veranstalter zur Kursverwaltung verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  15. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.